Der Kreis der Berechtigten der drei Stiftungen ist beschränkt auf die direkten Nachkommen der Stifter.
Der Verwalter ist gemäss den Gründungsdokumenten beauftragt, Aufzeichnungen über die Berechtigten zu führen. Diese Aufzeichnungen wurden seit 1985 nicht mehr geführt. Das vorhandene Verzeichnis enthält ca. 370 Nachnamen von berechtigten Nachkommen die seit 1803 geboren wurden.
Berechtigte reichen regelmässige Unterstützungsgesuche für das Dardier-Schlatter’sche Familienlegat und für das Bartholomäus Bärlocher’sche Familienlegat ein. In der Regel ist ihre Abstammung von den Stiftern bekannt. Im Zweifelsfall werden wir heute den Nachweis der Abstammung vom Stifter von den Gesuchstellern verlangen. Dieser Fall ist bis heute nicht eingetreten.
Die Stiftungsurkunden sehen zusätzliche Restriktionen vor wie Religions- und Konfessionszugehörigkeit, Wohnsitz, Bürgerort und bei Nachkommen von weiblichen Familienangehörigen den Verwandtschaftsgrad. Diese Restriktionen werden in der Regel zurückhaltend angewandt.