Für die Zukunft sieht der Stiftungsrat vor, dass die Stiftungsdokumente neu gefasst und vereinfacht, sowie unserer Zeit angepasst werden.
Weiter beabsichtigt der Stiftungsrat, die Georg Andreas Bärlocher’sche Familiennutzniessung mit dem Bartholomäus Bärlocher’schen Familienlegat zusammenzulegen. Dies, weil die Bartholomäus Bärlocher’sche Familiennutzniessung wahrscheinliche keine überlebende Berechtigte mehr hat.
Um im Handelsregister eingetragen zu werden sind zahlreiche weiteren Unterlagen nötig.
Stiftungsrat: Es ist geplant, den Stiftungsrat der Legate zu ergänzen. In Frage kommen ein bis zwei Personen aus dem Kreis der Berechtigten.